1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über die Vermietung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Chalets (nachfolgend "Ferienunterkunft") sowie für alle weiteren damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der Alpine Retreats GmbH (nachfolgend "Vermieter") an den Kunden (nachfolgend "Mieter").
1.2 Diese AGB sind Bestandteil des zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossenen Vertrages. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Vermieter ausdrücklich in Textform anerkannt.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Mietvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Mieters durch den Vermieter zustande. Dem Vermieter steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Vertragspartner sind der Vermieter und der Mieter. Hat ein Dritter für den Mieter bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienunterkunft sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Mieter gebuchte Ferienunterkunft bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Mieter ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienunterkunft und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Mieter veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4 Rechnungen des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Vermieter ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
3.5 Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
3.6 Der Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.
4. Rücktritt des Mieters (Abbestellung, Stornierung)
4.1 Ein Rücktritt des Mieters von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Vermieters in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Mieter vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Vermieter und dem Mieter ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Mieter bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Mieters erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Vermieter in Textform ausübt.
4.3 Bei vom Mieter nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienunterkunft sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4.4 Dem Vermieter steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. Rücktritt des Vermieters
5.1 Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Mieters innerhalb einer bestimmten Frist in Textform vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach der vertraglich gebuchten Ferienunterkunft vorliegen und der Mieter auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine vereinbarte oder gemäß Ziffer 3.5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Ferienunterkünfte unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Mieters oder des Zwecks, gebucht werden;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
5.4 Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz.
6. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Ferienunterkunft
6.1 Der Mieter erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Ferienunterkünfte, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Ferienunterkünfte stehen dem Mieter ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienunterkünfte dem Vermieter spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter aufgrund der verspäteten Räumung der Ferienunterkunft für deren vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Tagespreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Mieters werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7. Haftung des Vermieters
7.1 Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter dem Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert gemäss der Hausordnung aufbewahrt werden. Der Vermieter empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ferienunterkünften sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters.
8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Vermieters.
8.4 Es gilt schweizerisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ferienunterkünften unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.